Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der iX immo GmbH und ihren unternehmerischen Kunden für die Vermietung des WordPress-Templates, der Schnittstelle, des Hostings sowie damit verbundener Leistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der iX immo GmbH, Waagner-Biro-Straße 14, 8020 Graz (im Folgenden „iX immo", „wir") gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde").
Die Leistungen von iX immo richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. des UGB. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, iX immo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand & Leistungen
iX immo stellt dem Kunden auf Mietbasis ein WordPress-basiertes Immobilien-Website-Template, eine Datenschnittstelle zur Übernahme von Objektdaten über den offenen OpenImmo-Standard (kompatibel mit gängiger Maklersoftware wie justImmo, onOffice, edireal u. a.) sowie den Betrieb (Hosting) auf Servern innerhalb der EU zur Verfügung.
Der konkrete Leistungsumfang (gewähltes Paket, Anzahl der Objekte, einmaliges Setup, zusätzliche Bausteine) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Im Zweifel hat die individuelle Vereinbarung Vorrang vor diesen AGB.
Funktionen, die ausdrücklich als „in Vorbereitung" oder „geplant" gekennzeichnet sind (z. B. der automatische Portal-Export an Immobilienportale), sind nicht geschuldeter Vertragsbestandteil, solange sie nicht ausdrücklich vereinbart und freigegeben wurden.
iX immo ist berechtigt, das Template und die Software laufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und zu verbessern, soweit der vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3. Vertragsabschluss
Angebote von iX immo sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von iX immo oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Erklärungen in Textform (insbesondere E-Mail) genügen dem Schriftformerfordernis dieser AGB.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt iX immo alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Objektdaten, Bilder, Texte, Logos und Zugänge (insbesondere zu seiner bestehenden Maklersoftware bzw. zum OpenImmo-Datenexport) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Der Kunde sichert zu, zur Nutzung sämtlicher von ihm bereitgestellten Inhalte berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) zu verletzen. Er stellt iX immo von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
Verzögerungen, die auf nicht oder verspätet erfüllte Mitwirkungspflichten zurückgehen, gehen nicht zu Lasten von iX immo; dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Abschnitt 7 abgerechnet.
5. Einrichtung (Setup)
Die einmalige Einrichtung umfasst die Aufsetzung der Website auf Basis des gewählten Templates, die Anbindung der Datenschnittstelle und die erstmalige Übernahme des vereinbarten Objektbestands. Das Setup-Entgelt richtet sich nach der Anzahl der zu übernehmenden Objekte gemäß Angebot.
Die Einrichtung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen sieben (7) Werktagen nach Bereitstellung schriftlich konkrete, wesentliche Mängel rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6. Entgelte & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Setup-Entgelt ist mit Beauftragung fällig, das monatliche Mietentgelt jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums.
Im Mietentgelt enthalten sind Hosting, laufende Updates und der Standard-Support im vereinbarten Umfang. Nicht enthalten sind Leistungen gemäß Abschnitt 7.
Bei Zahlungsverzug ist iX immo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie die Kosten zweckentsprechender Einbringungsmaßnahmen zu verrechnen und nach angemessener Nachfristsetzung die Leistung (insbesondere den Website-Betrieb) auszusetzen.
iX immo ist berechtigt, die laufenden Entgelte einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI 2020) der Statistik Austria anzupassen; Ausgangsbasis ist der zum Vertragsabschluss gültige Index.
7. Zusätzliche & nicht vereinbarte Leistungen · Stundensatz
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot bzw. im monatlichen Leistungsumfang enthalten sind — etwa individuelle Gestaltungs- oder Programmieränderungen, zusätzliche Vorlagen, über die vereinbarte Übernahme hinausgehende Datenmigrationen, Schulungen, Beratung, Anbindung von Drittsystemen oder Leistungen infolge unzureichender Mitwirkung des Kunden — werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Für Leistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr 9–17 Uhr), an Wochenenden/Feiertagen oder als Express-Leistung erbracht werden, wird ein Zuschlag von 50 % auf den Stundensatz verrechnet.
Allfällige Reise-, Fahrt- und Materialkosten sowie Entgelte beauftragter Dritter werden gesondert nach Aufwand verrechnet. Aufwandsschätzungen sind unverbindlich; iX immo informiert den Kunden, wenn ein absehbarer Mehraufwand eine Schätzung wesentlich übersteigt.
8. Laufzeit & Kündigung
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat in Textform gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für iX immo insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Nachfrist oder bei missbräuchlicher Nutzung vor.
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht am Template; der Website-Betrieb wird eingestellt. Der Kunde erhält auf Wunsch seine eigenen Inhalte und Objektdaten in einem gängigen Format (z. B. OpenImmo/CSV) zum Export; eine darüber hinausgehende Übergabe wird nach Abschnitt 7 abgerechnet.
9. Verfügbarkeit & Betrieb
iX immo bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Website-Betriebs, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Ausfälle durch Wartung, notwendige Updates, höhere Gewalt oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von iX immo (z. B. bei vorgelagerten Anbietern) begründen keinen Mangel.
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nachfrageschwache Zeiten gelegt und, soweit zumutbar, vorab angekündigt.
10. Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte am Template, an der Software, an der Schnittstelle und an den zugrunde liegenden Konzepten verbleiben bei iX immo. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Software und des Templates über den vertraglichen Zweck hinaus ist ohne schriftliche Zustimmung von iX immo unzulässig.
Vom Kunden eingebrachte Inhalte und Daten bleiben dessen Eigentum. Der Kunde räumt iX immo die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte daran ein. iX immo darf den Kunden — sofern nicht ausdrücklich widersprochen — als Referenz nennen.
11. Datenschutz & Auftragsverarbeitung
iX immo verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz. Der Betrieb erfolgt auf Servern innerhalb der EU.
Soweit iX immo im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art 28 DSGVO ab, der diesen AGB vorgeht.
12. Gewährleistung & Haftung
iX immo leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass im unternehmerischen Verkehr die Vermutung des § 924 ABGB ausgeschlossen ist und der Kunde das Vorliegen eines Mangels bei Übergabe zu beweisen hat. Mängel sind unverzüglich, längstens binnen sieben (7) Tagen, schriftlich zu rügen.
iX immo haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — ausgenommen Personenschäden — ausgeschlossen.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Gesamthaftung von iX immo ist je Schadensfall der Höhe nach mit dem vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten gezahlten Netto-Entgelt begrenzt.
Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung der von ihm eingebrachten Daten mitverantwortlich. iX immo übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Daten, die aus Drittsystemen (insbesondere der angebundenen Maklersoftware) übernommen werden.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die iX immo die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz- oder Stromausfälle), befreien iX immo für deren Dauer von der Leistungspflicht. Bereits entstandene Entgeltansprüche bleiben unberührt.
14. Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zu Vertragszwecken. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für 8020 Graz sachlich zuständige Gericht vereinbart.